Grundpflege
Bei der Grundpflege handelt es sich um Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel:

Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen)
An- und Auskleiden
Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
Anreichung von Mahlzeiten
Lagern / Betten
Mobilisation
Verabreichung von Sondenkost
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Hife bei Ausscheidungen

Grundpflegerische Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen.
Die Höhe der Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse richtet sich nach der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) in die Pflegestufen I - III.

Verhinderungspflege

Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer "Verhinderungspflege" durch die Sozialstation möglich.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen "an der Pflege gehindert ist". Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist.

Qualitätssicherungsbesuch

Für Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistung aus der Pflegeversicherung entschieden haben, ist ein "Qualitätssicherungsbesuch" daheim in regelmäßigen Abständen durch einen ambulanten Pflegedienst verpflichtend.

Sie vereinbaren mit uns den Besuch, dessen Häufigkeit sich nach der Pflegestufe richtet.

Unsere Pflegedienstleitung, Frau Ute Lobb berät und informiert Sie gerne.

pdf   Preisliste Pflegeleistungen Stand 01.01.2012

 
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