Bei der Grundpflege handelt es sich um Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel:
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Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen) |
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An- und Auskleiden |
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Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen |
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Anreichung von Mahlzeiten |
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Lagern / Betten |
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Mobilisation |
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Verabreichung von Sondenkost |
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Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
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Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung |
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Hife bei Ausscheidungen |
Grundpflegerische Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe der Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse richtet sich nach der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) in die Pflegestufen I - III.
Verhinderungspflege
Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer "Verhinderungspflege" durch die Sozialstation möglich.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen "an der Pflege gehindert ist". Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist.
Qualitätssicherungsbesuch
Für Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistung aus der Pflegeversicherung entschieden haben, ist ein "Qualitätssicherungsbesuch" daheim in regelmäßigen Abständen durch einen ambulanten Pflegedienst verpflichtend.
Sie vereinbaren mit uns den Besuch, dessen Häufigkeit sich nach der Pflegestufe richtet.
Unsere Pflegedienstleitung, Frau Ute Lobb berät und informiert Sie gerne.
Preisliste Pflegeleistungen Stand 01.01.2012
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