Ergänzende Dienste
Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege
Für jeden Menschen, der einen Pflegegrad hat, besteht zusätzlich zu den Sach- und Geldleistungen die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB XI §45 b abzurufen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, für die aktuell 125,00 € pro Monat zur Verfügung stehen. Dieser Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen der Pflegekasse und dem jeweiligen Pflegedienst oder der Institution abgerechnet. Voraussetzungen sind, dass diese anerkannt und registriert sind, vom Pflegebedürftigen beauftragt wurden und eine Abtretungserklärung vorliegt.
Wichtig: Sofern das Budget von 125,00 € pro Monat nicht (voll) ausgeschöpft wurde, verfällt es zum 30.06. des Folgejahres.
Darüber hinaus können ergänzende Dienste auch über Pflegesachleistungen SGB XI oder §39 Verhinderungspflege abgerufen werden.
Folgende Leistungen im Bereich ERGÄNZENDE DIENSTE übernehmen wir u. a. für Sie:
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Besuchsdienste (z. B. vorlesen, erzählen, singen)
Individuelle Betreuungs- und Versorgungsleistungen, z. B. bei Demenz
Begleitung zu Arztbesuchen
Besorgung von ärztlichen Verordnungen (Rezepten) beim Arzt und Abholen von Arzneimitteln in der Apotheke
Weitere Leistungen:
Folgende Tätigkeiten können NICHT übernommen werden:
Gartenarbeit
Grundreinigung
Entrümpeln
Gemeinsame Fahrten mit den Klient*innen in unserem Auto sind aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich
Bezüglich der Preise für ergänzende professionelle Dienste und eine mögliche Kostenübernahme durch die Pflegekassen (Anspruchsvoraussetzungen, Geld-/Sachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege etc.) beraten wir Sie gerne.
Qualitätssicherungsbesuch (§ 37.3 SGB XI)
Eine weitere Dienstleistung unserer ambulanten Pflegeeinrichtung ist die Durchführung des Qualitätssicherungsbesuchs zur Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung durch die Pflegekasse (Qualitätssicherungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, auch "Beratungsgespräche Häusliche Pflege" oder "Beratungseinsatz" genannt).
Dabei geht es zunächst um die Beratung unser Klient:innen und deren pflegender Angehöriger. Der Beratungsbesuch daheim in der privaten Umgebung der Person, die gepflegt wird, ist von Seiten des Gesetzgebers vorgeschrieben. Wer ausschließlich Pflegegeld von der Pflegeversicherung bekommt (reine Geldleistung), wird in regelmäßigen Abständen von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst besucht. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html.
Unser Qualitätssicherungsbesuch bietet die Möglichkeit, Empfehlungen von einem professionellen Pflegedienst zu erhalten. Ebenso kann die häusliche Umgebung betrachtet und gegebenenfalls auf notwendige Pflegehilfsmittel hingewiesen werden.
24 Stunden-Notruf
In pflegerischen Notfällen helfen und begleiten wir unsere Klient:innen rund um die Uhr, Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen. Wie alle ambulanten Pflegedienste sind wir hierzu gesetztlich verpflichtet. Die Notfall-Telefonnummer steht auf der Dokumentationsmappe, die sich vor Ort bei unseren Klient:innen befindet.
Kompetent in der Pflege, menschlich im Miteinander.
Ihre Ansprechpartner:innen
Bianca Paasch
Pflegedienstleistung (PDL)
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz
Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051
b.paasch@sozialstation-kirche-unterwegs.de
Jessica Henß
Pflegedienstleistung (PDL)
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz
Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051
j.henss@sozialstation-kirche-unterwegs.de