• Grundpflege (Körperpflege): Unterstützung im Alltag für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zuhause

Grundpflege (Körperpflege)

Unterstützung im Alltag für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zuhause

Mit der Grundpflege, die die wichtigsten Tätigkeiten des täglichen Lebens wie Körperhygiene, Mobilität und Ernährung beinhaltet, wollen wir für ein höchstmögliches Maß an Wohlbefinden der uns anvertrauten pflegebedürftigen Menschen sorgen und mithelfen, eventuelle Folgeerkrankungen zu vermeiden. Wir unterstützen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dabei, so lange wie möglich ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu führen. Durch diese aktivierende Pflege soll die Lebensqualität unserer Klient*innen erhalten bzw. gesteigert werden.


Die Grundpflege umfasst u. a. folgende Leistungen:


Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen


Ankleiden und Auskleiden


Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgeben


Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


Lagern und Betten


Mobilisation: Erhaltung der Beweglichkeit im häuslichen Bereich


Verabreichung von Sondenkost (Magensonde)

Grundpflegerische Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen. Diese Leistungen werden nach Leistungspaketen (sog. Module) abgerechnet. Für alle Leistungspakete gelten die mit den Pflegekassen vereinbarten Preise.

Wir erstellen Ihnen gerne einen unverbindlichen, Ihren Bedürfnissen entsprechenden, individuellen Kostenplan unter Beachtung der möglichen Leistungsansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen sowie sonstiger Kostenträger.

Wir erstellen Ihnen gerne einen unverbindlichen, Ihren Bedürfnissen entsprechenden, individuellen Kostenplan unter Beachtung der möglichen Leistungsansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen sowie sonstiger Kostenträger. 

Die Höhe der Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse richtet sich nach der Eingradierung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) in die Pflegegrade 1 bis 5.

Krankenkassen-Leistungen im Überblick

Die jeweiligen Preise werden mit den Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) verhandelt. Erfragen Sie gern unsere aktuellen Preise.
Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen die Betreuung, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er an den Pflegenden weitergeben kann. Diese Art der Pflege, die von Nichtprofessionellen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Das Pflegegeld zählt daher nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden. Natürlich können auch einzelne Leistungsmodule (z.B. Körperpflege, Waschen, Duschen) an die ambulante Pflegeeinrichtung abgegeben werden (Kombileistungen), die dann diese Tätigkeiten mit der Pflegekasse wieder direkt abrechnet. Wir beraten Sie auch hier individuell und qualifiziert.


Pflegesachleistung

Häusliche Pflege durch Pflegedienste wird als Sachleistung erbracht. Das Geld der Pflegekasse geht somit direkt an den Pflegedienst, nicht an den Pflegebedürftigen. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.


Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen anderer Aufgaben Zeiten überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein. Die Pflegekassen beteiligen sich in solchen Fällen an den Kosten der Pflege und der medizinischen Behandlungskosten sowie an den Transportkosten. Auch eine Kombination von teilstationärer Pflege und Sachleistungen oder Geldleistungen ist möglich. Für weitere Fragen, z. B. zu Kurzzeitpflegestätten, wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.


Verhinderungspflege / Urlaubspflege

Ist die betreuende Pflegeperson krank, nimmt Urlaub oder ist aus anderen Gründen nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Diese kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Die Voraussetzungen, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html




Grundpflege
Kompetent in der Pflege, menschlich im Miteinander.



Informationen & Links
Website des Bundesgesundheitsministeriums

Pflegeversicherung & Leistungen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html

Pflegegeld:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html

Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützungen und Leistungen für die ambulante Pflege:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html

Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Ihre Ansprechpartner:innen

Bianca Paasch, Pflegedienstleitung (PDL)

Bianca Paasch
Pflegedienstleitung (PDL) 
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz

Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051

b.paasch@sozialstation-kirche-unterwegs.de

Jessica Henß, Pflegedienstleitung (PDL)

Jessica Henß
Pflegedienstleitung (PDL) 
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz

Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051

j.henss@sozialstation-kirche-unterwegs.de