• Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege: Ärztlich verordnete medizinisch-therapeutische Maßnahmen

Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege

Ärztlich verordnete medizinisch-therapeutische Maßnahmen

Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und versteht sich als medizinisch-therapeutische Hilfestellung. Wir unterstützen unsere kranken bzw. pflegebedürftigen Klient*innen dabei, diese verordneten Maßnahmen sach- und fachgerecht umzusetzen. 

Ziel der Behandlungspflege ist es, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, so dass die Patient*innen in ihrem vertrauten Umfeld bleiben bzw. schnell(er) wieder dorthin zurückkehren können. Ein weiteres Ziel ist oft die Sicherstellung des ärztlichen Behandlungserfolgs.


Bei der häuslichen Krankenpflege bieten wir u. a. folgende Hilfeleistungen an:


Richten von Medikamenten, Medikamentengabe und -überwachung


Subcutane Injektionen / Infusionen


Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Kompressionsverbänden


Dekubitusbehandlung


Kompressionsstrümpfe, An- und Ausziehen der Kompressionsklassen 1 bis 4


Blutdruckkontrolle / Blutzuckermessung


Medizinische Einreibung


Katheterversorgung


Blasenspülung, Instillation


Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung


Stomaversorgung


Parenterale Ernährung / Portversorgung


Welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen und wir zu deren Lasten vertragsgemäß ausführen können, hängt von dem individuellen Krankheitsbild ab.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) werden vom Hausarzt / Facharzt schriftlich angeordnet (Verordnung). Wir beantragen nach Vorlage der ärztlichen Verordnung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und rechnen die genehmigten Positionen der Behandlungspflege mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Wir erstellen Ihnen gerne einen unverbindlichen, Ihren Bedürfnissen entsprechenden, individuellen Kostenplan unter Beachtung der möglichen Leistungsansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen sowie sonstiger Kostenträger.

Wir gewährleisten eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten.


Natürlich werden diese Leistungen der häuslichen Krankenpflege auch bei Privatpatienten oder im Falle einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse mit Ihrer Zustimmung gegen Privatliquidation von uns erbracht.

Zuzahlung durch die Versicherten erforderlich

Es ist gesetzlich festgelegt, dass für die Leistung "Häusliche Krankenpflege" eine Zuzahlung durch den Versicherten gezahlt werden muss. Auch hierüber informieren wir Sie bei unserem Beratungsgespräch.



Häusliche Kranken­pflege 
Kompetent in der Pflege, menschlich im Miteinander.



Informationen & Links

Richtlinien "Häusliche Krankenpflege des G-BA" - aktuelle Fassung:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11/

oder im § 37 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html

Ihre Ansprechpartner:innen

Bianca Paasch, Pflegedienstleitung (PDL)

Bianca Paasch
Pflegedienstleitung (PDL) 
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz

Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051

b.paasch@sozialstation-kirche-unterwegs.de

Jessica Henß, Pflegedienstleitung (PDL)

Jessica Henß
Pflegedienstleitung (PDL) 
Bogenstraße 53a
56073 Koblenz

Telefon: 0261 922 2050
Telefax: 0261 922 2051

j.henss@sozialstation-kirche-unterwegs.de